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PGR_KV_2

Die Gremienmitglieder von St. Engelbert u St. Bonifatius

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat  „dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet“ – so die Präambel der Kölner Satzung. Aus dieser grundsätzlichen Feststellung wachsen dem PGR verschiedene Aufgaben zu:
Zum einen soll der Pfarrgemeinderat als Organ des Laienapostolates verschiedene Initiativen in der Gemeinde anregen und koordinieren, d. h. die Mitarbeit von Laien am weltlichen Dienst fördern und – wo erforderlich – selbst durchführen.
Zum anderen dient der PGR aber auch der pastoralen Beratung und Unterstützung des Pfarrers.

Der Pfarrgemeinderat besteht aus dem (leitenden) Pfarrer der Gemeinde und weiteren gewählten Mitglieder, die von der Gemeindemitglieder für 4 Jahren gewählt werden.

Kontakt:

📨: pgr@engelbertbonifatius.de

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist der rechtliche Vertreter der juristischen Person Kirchengemeinde. Rechtsgrundlage ist das preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (VVG) von 1924, das als Kirchenrecht in Nordrhein-Westfalen - und damit auch in unserem Erzbistum - weiterhin gilt.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind insbesondere:

  • die Verwaltung der Einrichtungen und des Vermögens,
  • die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes,
  • die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion für alle Angestellten,
  • die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem (leitenden) Pfarrer der Gemeinde als Vorsitzenden und weiteren zehn Mitgliedern, die von den Gemeindemitgliedern für jeweils sechs Jahre direkt gewählt werden.

Kontakt:

📨: KV@engelbertbonifatius.de