Der Pfarrgemeinderat „dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet“ – so die Präambel der Kölner Satzung. Aus dieser grundsätzlichen Feststellung wachsen dem PGR verschiedene Aufgaben zu:
Zum einen soll der Pfarrgemeinderat als Organ des Laienapostolates verschiedene Initiativen in der Gemeinde anregen und koordinieren, d. h. die Mitarbeit von Laien am weltlichen Dienst fördern und – wo erforderlich – selbst durchführen.
Zum anderen dient der PGR aber auch der pastoralen Beratung und Unterstützung des Pfarrers.
Der Pfarrgemeinderat besteht aus dem (leitenden) Pfarrer der Gemeinde und weiteren gewählten Mitglieder, die von der Gemeindemitglieder für 4 Jahren gewählt werden.
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